Mazda bietet bis zu zehn Jahre Garantieschutz

  • Neuwagen-Anschlussgarantie jetzt auch für Fahrzeuge mit sechs Jahren Neuwagengarantie
  • Deckt alle wichtigen Baugruppen ab
  • Kann über den gesamten Geltungszeitraum der Neuwagengarantie abgeschlossen werden

Noch mehr Sicherheit für Mazda Kunden: Ab sofort lässt sich die Mazda 6-Jahres-Neuwagengarantie1 weiter verlängern. Kombiniert mit der optionalen Neuwagen-Anschlussgarantie2 sind Autofahrer damit künftig bis zu zehn Jahre sorgenfrei in ihrem Mazda unterwegs.

Seit April 2022 stattet Mazda alle Neufahrzeuge sämtlicher Baureihen mit einer werksseitigen Neuwagengarantie von sechs Jahren (max. 150.000 Kilometer Laufleistung) aus. Wer sich für ein neues Mazda Modell entscheidet, genießt dadurch unabhängig von dessen Größe und Antrieb einen branchenweit überdurchschnittlichen Schutz.

Auch nach Ablauf der sechsjährigen Neuwagengarantie können Mazda Kunden weiterhin auf umfassenden Schutz zählen: Die Mazda Neuwagen-Anschlussgarantie, die bislang für Mazda Modelle mit der vorherigen dreijährigen Neuwagengarantie angeboten wurde, ist nun auch in Ergänzung zur sechsjährigen Neuwagengarantie verfügbar.

Durch die Neuwagen-Anschlussgarantie sind alle wichtigen Baugruppen vom Motor über Getriebe und Kraftübertragung bis hin zur Komfortelektrik abgedeckt. Die Laufzeit beträgt zwischen zwölf und 48 Monate, die Prämien starten bei 239 Euro für zwölf Monate beim Mazda2. Kunden müssen sich übrigens nicht schon beim Autokauf für die Neuwagen-Anschlussgarantie entscheiden: Ein Abschluss ist bis zum Ende der werksseitigen Mazda 6-Jahres-Neuwagengarantie möglich.

Die Mazda 6-Jahres-Neuwagengarantie deckt alle Material- und Herstellungsfehler ab und übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Austausch betroffener Komponenten. Ausgenommen sind lediglich Verschleißteile. Inbegriffen ist auch eine unbegrenzt gültige Mazda Mobilitätsgarantie. Voraussetzung für ein Greifen des Garantieschutzes ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle und Durchführung der Wartungsarbeiten gemäß Mazda Wartungsplan. Die Mazda Mobilitätsgarantie verlängert sich nach der Wartung bei einem autorisierten Mazda Vertragshändler bzw. Servicepartner automatisch bis zur nächsten fälligen Wartung.

Ergänzt werden die Mazda Neuwagen- und Anschlussgarantien von einer zwölfjährigen Garantie gegen Durchrostung1 sowie einer dreijährigen Lackgarantie/Garantie gegen Oberflächenkorrosion1. Für Elektro (BEV)- und Plug-in Hybridfahrzeuge (PHEV) gewährt das Unternehmen darüber hinaus eine achtjährige Garantie auf die Hochvolt-Batterie1 (bis zu einer maximalen Gesamtfahrleistung von 160.000 Kilometern). Bei rein elektrisch angetriebenen Fahrzeugen (BEV) erstreckt sich diese Batterie-Garantie zusätzlich auf eine Mindestkapazität1 von 70 Prozent der ursprünglichen Akkukapazität.

 

1 gemäß der entsprechenden Mazda Garantiebedingung: Die Mazda Garantien für Neu- und Gebrauchtwagen

2 Reparaturkostenversicherung gemäß Bedingungen der CG Car-Garantie Versicherungs-AG